Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Website eautowerk.de und für die darüber angebotene Vermittlung von Prüfterminen. Betreiberin der Website ist die TS GmbH, Adolf-Kaschny-Straße 19, 51373 Leverkusen, nachfolgend E-Autowerk.
2. Was E-Autowerk leistet
E-Autowerk ist eine Marke und betreibt selbst keine Werkstatt. Wir vermitteln Ihre Anfrage an einen Partnerbetrieb, der die Prüfung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung durchführt. Die Partnerbetriebe treten unter der Bezeichnung E-Autowerk am jeweiligen Standort auf.
Unsere eigene Leistung besteht darin, Ihre Anfrage entgegenzunehmen, an den Partnerbetrieb Ihres Standorts weiterzuleiten und Ihnen die Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Eine eigene technische Prüfung schulden wir nicht.
3. Wie der Vertrag zustande kommt
Über das Formular auf dieser Website fordern Sie einen Rückruf an. Damit kommt noch kein Vertrag zustande, weder mit uns noch mit dem Partnerbetrieb. Sie gehen keine Verpflichtung ein und es entstehen Ihnen keine Kosten.
Der Vertrag über die Prüfung kommt ausschließlich zwischen Ihnen und dem Partnerbetrieb zustande, regelmäßig im Telefonat oder bei der Fahrzeugübergabe. Vertragspartner und Rechnungssteller ist damit der Partnerbetrieb, nicht E-Autowerk. Wo geprüft wird, steht bei jedem Standort auf dieser Website. Den Namen des Betriebs nennen wir Ihnen spätestens bei der Terminbestätigung.
4. Preise
Die auf dieser Website genannten Preise sind Festpreise, zu denen sich die Partnerbetriebe uns gegenüber verpflichtet haben. Sie verstehen sich als Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer und gelten für den jeweils beschriebenen Leistungsumfang.
Ergibt die Prüfung, dass darüber hinaus Arbeiten nötig sind, etwa eine Reparatur, ist das eine eigene Leistung des Partnerbetriebs. Sie wird gesondert angeboten und bedarf Ihrer Zustimmung, bevor sie ausgeführt wird.
5. Termine
Terminwünsche aus dem Formular sind unverbindlich. Verbindlich wird ein Termin erst, wenn der Partnerbetrieb ihn Ihnen bestätigt. Können Sie einen Termin nicht einhalten, sagen Sie bitte rechtzeitig beim Partnerbetrieb ab.
6. Leistung, Gewährleistung und Haftung
Für die Durchführung der Prüfung und für deren Ergebnis ist allein der Partnerbetrieb verantwortlich. Er haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Ansprüche aus der Prüfung richten Sie bitte an den Partnerbetrieb.
E-Autowerk haftet für die eigene Vermittlungsleistung nach den gesetzlichen Vorschriften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt, bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. Prüfbericht und Garantieansprüche
Der Prüfbericht ist eine neutrale Zustandsaufnahme des Partnerbetriebs am Prüftag. Er ist kein Sachverständigengutachten, keine Hauptuntersuchung und keine Wertermittlung. Erfasst sind nur die aufgeführten Positionen, ohne Zerlegung. Verdeckte Mängel und zeitweise auftretende Fehler sind nicht erfasst.
Der Bericht sagt nichts darüber aus, ob ein Befund unter Garantie, Gewährleistung oder Kulanz fällt oder ob Tesla oder ein Dritter eine Reparatur oder Kosten übernimmt. Darüber entscheidet allein der Hersteller oder der jeweilige Anspruchsgegner. Weder E-Autowerk noch der Partnerbetrieb haben darauf Einfluss oder sagen ein Ergebnis zu. Eine Beanstandung bedeutet nicht, dass ein Anspruch besteht.
„Ohne Beanstandung“ bedeutet nur, dass bei den aufgeführten Positionen am Prüftag nichts festgestellt wurde, nicht, dass das Fahrzeug mängelfrei ist. Der Bericht enthält keine Garantie und keine Zusicherung einer Eigenschaft, einer Haltbarkeit oder eines künftigen Zustands. Er darf weitergegeben werden. Dritte, etwa Käufer des Fahrzeugs, können daraus aber keine Rechte herleiten. All das gilt entsprechend für das Akku-Zertifikat.
8. Standorte
Derzeit vermitteln wir an folgende Standorte: Köln. Welcher Partnerbetrieb Ihre Prüfung ausführt, richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Standort.
9. Datenschutz
Wie wir mit Ihren Daten umgehen und an wen wir sie weitergeben, steht in unserer Datenschutzerklärung.
10. Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
11. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Oktober 2026